Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial und ökologisch verantwortbare Wohnungsversorgung, die Möglichkeit des Eigentumserwerbs von Wohnraum sowie die Förderung der Vermögensbildung der Mitglieder. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen (Nachbarschaftshilfe, Pflegedienstleistungen). Die Genossenschaft kann sich im Rahmen ihres Zwecks an Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mechthild Möller
Münster
Vorstand
Eckard Amshove
Münster
Vorstand
Anja Gerber
Münster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.01.2013
Die Generalversammlung vom 22.02.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 21 (Vorstand) und § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen. Des Weiteren wurden die §§ 3 ( Mitglieder), 4( Erwerb der Mitgliedschaft), 5 ( Eintrittsgeld) , 6 ( Beendigung der Mitgliedschaft), 7 ( Kündigung der Mitgliedschaft) 8 ( Übertragung des Geschäftsguthabens),10 ( Beendigung der Mitgliedsschaft), 11( Ausschluss eines Mitglieds) , 12 ( Auseinandersetzung) , 13 ( Rechte der Mitglieder), 14 ( Versorgung der Mitglieder mit Wohnraum),15 ( Überlassung von Wohnungen), 16 ( Pflichten der Mitglieder), 17 ( Geschäftsanteile, Geschäftsguthaben, Mindestkapital), 18 ( Kündigung weiterer Anteile), 19 ( Ausschluss der Nachschusspflicht) 20( Organe), 23( Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 24( Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrat), 26 ( Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates) , 27 ( Sitzungen des Aufsichtsrates) ,28( Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat, §§ 30 ( Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 30a ( Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) und 31 ( Stimmrecht in der Generalversammlung), 33 ( Einberufung der Generalversammlung), 34 ( Leitung der Generalversammlung und Beschlussfassung) , 35( ( Zuständigkeiten der Generalversammlung) und 36( Mehrheitserfordernisse) der Satzung geändert und durch Einführung einer weiteren Bestimmung die nachfolgende Nummerierung der Satzung ab § 38 ( nunmehr ( Vollversammlung, Bewohnerversammlung) geändert. Die jetzigen §§ 39 ( Geschäftsjahr pp) , 41 ( Rücklagen) und 44 ( Bekanntmachungen) und 45 ( Prüfung ) wurden geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.