Handelsregister · VR 703385

Chronologischer Auszug

Hilsbike Waldhilsbach e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hilsbike e.V.

b)
Neckargemünd
a)
Der 1. Vorsitzende ist alleine vertretungsberechtigt, im
Übrigen vertreten der 2. Vorsitzende und der Kassenwart
gemeinsam. Der Jugendleiter vertritt in der Mehrheit der
Vorstandsmitglieder.

Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird
der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres
vertretungsberechtigtes Mitglied des Vorstands
vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit
einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für
den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des
Gesamtvorstands erteilt ist.

b)
1. Vorsitzender:
Koelbel, Alexander, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Müller, Matthias, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Beck, Luca, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX
Jugendleiter:
Bühler, Noah, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 08.10.2021.
a)
07.03.2022
Walz

b)
Satzung:
SB 1
AS 8-11
2a)
Name geändert; nun:
Hilsbike Waldhilsbach e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der
Kassenwart vertreten jeweils einzeln. Der Jugendleiter
vertritt in der Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird
der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres
vertretungsberechtigtes Mitglied des Vorstands
vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit
einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für
den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des
Gesamtvorstands erteilt ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz und Geschäftsjahr) und § 10 (Vorstand) beschlossen.
a)
29.12.2023
Fries

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 36-43

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.