Handelsregister · VR 703385
Chronologischer Auszug
Hilsbike Waldhilsbach e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hilsbike e.V. b) Neckargemünd | a) Der 1. Vorsitzende ist alleine vertretungsberechtigt, im Übrigen vertreten der 2. Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam. Der Jugendleiter vertritt in der Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres vertretungsberechtigtes Mitglied des Vorstands vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist. b) 1. Vorsitzender: Koelbel, Alexander, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Müller, Matthias, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Beck, Luca, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX Jugendleiter: Bühler, Noah, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 08.10.2021. | a) 07.03.2022 Walz b) Satzung: SB 1 AS 8-11 |
| 2 | a) Name geändert; nun: Hilsbike Waldhilsbach e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten jeweils einzeln. Der Jugendleiter vertritt in der Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres vertretungsberechtigtes Mitglied des Vorstands vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und § 10 (Vorstand) beschlossen. | a) 29.12.2023 Fries b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 36-43 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.