Handelsregister · VR 380972
Chronologischer Auszug
Hillsong Church Germany e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hillsong Church Germany e.V. b) Konstanz | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1.Vorsitzende, der 2.Vorsitzende und der 3.Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Für den Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit Immobilien oder deren Anmietung sowie die Aufnahme von Darlehen ist die Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsvorsitzenden erforderlich. b) 1.Vorsitzender: Haverkamp, Freimut, Orsingen, *XX.XX.XXXX 2.Vorsitzender: Aghajanian, George, West Ponnant Hills / Australien, *XX.XX.XXXX 3.Vorsitzender: Weiner, Manuel, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 21.03.2013 | a) 29.04.2015 Killer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.04.2015. Tag der ersten Eintragung: 07.08.2013 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) Nicht mehr 2.Vorsitzender: Aghajanian, George, West Ponnant Hills / Australien, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 3.Vorsitzender: Weiner, Manuel, Konstanz, *XX.XX.XXXX Amtsbezeichung geändert Vorsitzender: Haverkamp, Freimut, Orsingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Hundhausen, Tobias, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 27.04.2017 Amann b) Aktuelle Satzung AS 111 ff. Änderungsbeschluss AS 103 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.