Handelsregister · HRB 15170

Chronologischer Auszug

Hiller Gastronomie GmbH · Amtsgericht Bonn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hiller Gastronomie GmbH

b)
Bonn

c)
ist der Betrieb von Hotels und Gaststätten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Hiller, Rolf, Bonn, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2006
a)
23.01.2007
Wippenhohn

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 7-10R Sonderband
2b)
Der Teilgeschäftszweig "Restaurant Sudhaus" wurde von der
Hiller GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 2010)
an die Gesellschaft veräußert. Der Übergang der vor
Übernahme des Geschäfts im Betriebe des Geschäfts des
Vorinhabers entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen
auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
a)
27.03.2007
Pache
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Friedensplatz 10, 53111 Bonn
a)
21.07.2010
Laukart

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.