Handelsregister · HRB 41957

Chronologischer Auszug

Hill Gesellschaft für schlüsselfertiges Bauen mbH · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hill Gesellschaft für schlüsselfertiges
Bauen mbH

b)
Budenheim
Geschäftsanschrift:
Hechtenkaute 12, 55257 Budenheim

c)
Der Erwerb, die Vermittlung und die
Veräußerung von Grundstücken und
Grundstücksgleichen Rechten, die
Errichtung und der Vertrieb von
Eigenheimen und Wohnbauten oder
gewerblichen Räumen sowie die
Vorbereitung Durchführung von
Bauvorhaben als Bauherr für eigene oder
fremde Rechnung, als Baubetreuer und
Bauträger oder als Generalübernehmer
sowie die Erbringung von
Baudienstleistungen. Die Gesellschaft
erbringt selbst keine Bauleistungen.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Hill, Armin, Wackernheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2009
a)
02.04.2009
Röttger

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.