Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden und einer stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten jede für sich den Verein gerichtlich und außergerichtlich und sind bei Abschluss von Rechtsgeschäften von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vorsitzende ist die jeweilige Generaloberin der Genossenschaft der Armen Schwerstern vom hl. Franziskus zu Aachen, stellvertretende Vorsitzende ist die Prokuratorin der genannten Genossenschaft.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
(Ursula Schneider) Schwester Maria Ursula
Aachen
Vorstand
Dorothea Kruszynski
Aachen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.08.1968
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.09.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.10.2004.
Satzung Bl. 2 - 5.
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