Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Sie sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorstand bedarf für Darlehensaufnahmen ab 750,00 EUR sowie bei Übernahme von Bürgschaften der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bei sämtlichen Investitionen über 1.000,00 EUR für Vereinszwecke erfolgt die Zustimmung durch einfache Mehrheit bei der Anwesenheit von mindestens 12 Mitgliedern im Rahmen einer Gruppenstunde oder durch die Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rainer Zinke
Schloß Holte-Stukenbrock
Vorstand
Friedrich-Wilhelm Lienenlüke
Verl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.04.1975 zuletzt geändert am 04.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2012 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Mitgliedschaft) und § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) und § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Mitgliedschaft), § 3 (Austritte), § 8 (Vorstand), § 9 (Mitgliederversammlung) und § 11 Auflösung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.06.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.10.2004.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.