Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise beschränkt, dass zum An-und Verkauf von Vereinsvermögen, Belastung von Vereinsvermögen und Grundbesitz und zur Aufnahme von Darlehen die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Katrin Behr
Berlin
274
Sabine Heidenreich
Berlin
274
Singora-Viola Greiner-Willibald
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2016-02-07
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