Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende/Schriftführer und der 2. Vorsitzende/Kassierer. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt,so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl Maassen
Hilden
Vorstand
Ralf Rohn
Düsseldorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.09.1994
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2008 hat die Satzung vollständig neugefasst.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.01.2018 ist die Satzung geändert in §§ 3 (Aufnahme von Mitgliedern), 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 7 (Ende der Mitgliedschaft) und 9 (Vereinsorgane).
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.01.2019 ist die Satzung geändert in §§ 13 (Datenschutzklausel) und 14 (Inkrafttreten der Satzung).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.11.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.08.2003.
Satzung Blatt I
Satzung und Änderungs-beschluss Bl. II
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
Satzung Blatt III der Akten
Satzung Bl. IV der Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.