Gegenstand des Unternehmens sind die für Witschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, der in diesem Fall Wirtschaftprüfer und Steuerberater sein muss (§ 32 WPO), so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen, mit der Maßgabe, dass eine der vertretungsberechtigten Personen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist, vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Hildebrandt
Wolfhagen-Ippinghausen
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden, sofern die betreffenden Personen die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 WPO und des § 50 Abs. 2 oder 3 StBerG erfüllen. Entsprechendes gilt für die Erteilung einer Einzelprokura.
Tag der ersten Eintragung: 08.06.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 117 ff. Sonderband
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.02.1993 zuletzt geändert am 18.03.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 Absatz 2 (Stammkapital), 8 Absatz 6 (Vertretung), 21 Absatz 5 (Güterstandsvereinbarung) und 30 Absatz 1 (Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2013 hat die Aufhebung von § 36 (Umfirmierung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.