Handelsregister · HRB 1667

Registerinformationen

Hilda Wehner Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Fulda

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Hilda Wehner Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Fulda
Geschäftsanschrift
Pfaffenwiese 1, 36039 Fulda

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 1667
Gericht
Amtsgericht Fulda
Letzte Eintragung
21.06.2023
Abrufstand
22.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Ist die Verwaltung des Grundstücksvermögens der Gesellschaft, der Kauf, Verkauf und die Verpachtung von Grundstücken, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung der Hilda Wehner Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG sowie alle im Zusammenhang damit stehenden artverwandten Geschäfte. Die Gesellschaft betreibt eine gewerbliche Tätigkeit.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Manfred Müller

Fulda

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 21.12.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Fall 4
  • Fall 6

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 30.11.1998 zuletzt geändert am 08.12.2003

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.