Handelsregister · HRB 22561
Chronologischer Auszug
Hilbring & Rosing Vermögensverwaltungs-GmbH · Amtsgericht Coesfeld
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma Hilbring & Rosing Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Vreden, deren Gegenstand das Halten und Verwalten von Immobilien ist, oder ähnlich. a) Hilbring & Rosing Vermögensverwaltungs- GmbH | einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Rosing, Bernd, Vreden, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung hat am 27.08.2025 die Neufassung des Gesellschaftsvertrags und mit ihr die | a) 17.09.2025 Schneider | ||
| 2 | c) Der Erwerb das Halten und die Verwaltung von eigenen Immobilien. | Änderung der Firma und des Gegenstandes des Unternehmens beschlossen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.