Handelsregister · GnR 700026

Registerinformationen

HighTech Logistik Deutschland eG · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
HighTech Logistik Deutschland eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Sinsheim
Geschäftsanschrift
Schloßstr. 16, 74889 Sinsheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 700026
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
30.08.2024
Abrufstand
04.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Unterstützung der Mitglieder im Zusammenhang mit deren beruflichen Tätigkeit, insbesondere die Förderung der Mitglieder auf dem Gebiet der Akquise und Abwicklung von Speditions- und Installationsdienstleistungen mit Hightech-Investitionsgüter. Hierzu bietet die Genossenschaft, die auch als Auftrags-, Projekt- und Kompetenzverbund fungiert, geeignete Leistungen an. Zur Durchfürung ihrer Geschäfte kann die Genossenschaft (Teil-) Aufträge an ihre Mitglieder vergeben und diesen bei der Ausführung behilflich sein. Soweit dies im Interesse der Genossenschaft liegt, kann sie auch Geschäfte mit Nichtmitgliedern tätigen. Das Geschäft mit Nichtmitgliedern kann zugelassen werden zur Auslastung freier Kapazitäten, zur Verbesserung der Postion der Genossenschaft am Markt oder zum Zweck der Gewinnung neuer Mitglieder.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Volker Düring

Sinsheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 06.10.2010.
  • Die Generalversammlung vom 18.01.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 14 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 21 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 26 (Einberufung und Tagesordnung), § 28 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 37 (Andere Ergebnisrücklage), § 38 (Eintrittsgeld), § 39 (Kapitalrücklage), § 40 (Nachschusspflicht), § 41 (Geschäftsjahr), § 42 (Jahresabschluss), § 43 (Rückvergütung), § 44 (Verwendung des Jahresüberschusses), § 45 (Deckung Jahresfehlbetrag), § 46 (Liquidation), § 47 (Bekanntmachungen) und § 48 (Gerichtsstand) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Insolvenz

  • Die Genossenschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 101 GenG i.V. § 82 GenG von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.