Handelsregister · HRA 1371
Chronologischer Auszug
Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb · Amtsgericht Stralsund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb b) Vitte c) Gegenstand des Kurbetriebes ist a) die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und allen damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben auf Grundlage der Kurabgabesatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung, b) die Durchführung der Fremdenverkehrswerbung auf Grundlage der Fremdenverkehrsabgabensatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Gegenstand des Hafenbetriebes ist die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Vermietung, Verpachtung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der kommunalen Hafenanlagen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich aller Vorrichtungen zum Betreiben der Häfen Kloster, Vitte und Neuendorf für die gewerbliche Schiffahrt, für Sportboote sowie für Notfälle auf Grundlage der Hafengebührensatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Eigenbetrieb zieht im Auftrag der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee die Hafengebühren, die Kurabgabe und die Fremdenverkehrsabgabe auf der Grundlage den jeweils geltenden Satzung ein. | a) Die Leitung des Eigenbetriebes obliegt dem 1. und 2. Betriebsleiter. b) 1. Betriebsleiter: Langemeyer, Alfred, Vitte, *XX.XX.XXXX 2. Betriebsleiter: Förster, Siegfried, Grieben, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee. Satzung vom 07.09.2000 zuletzt geändert am 23.09.2004 | a) 29.06.2006 Trems b) Tag der ersten Eintragung: 04.05.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006. | |
| 2 | c) Gegenstand des Kurbetriebes ist im Rahmen der Förderung der touristischen, strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde als Seebad 1.) die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen, insbesondere der öffentlichen Badestrände, der Grünanlagen, der Toiletten, der Spielplätze, der Strandpromenaden, des Haus des Gastes sowie der Ausbau der touristischen Infrastruktur und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben auf Grundlage der Kurabgabesatzung und der Strandgebührensatzung und der Strand- und Badeordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils gültigen Fassung, 2.) die Fremdenverkehrswerbung auf Grundlage der Fremdenverkehrsabgabensatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Gegenstand des Hafenbetriebes ist die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Vermietung, Verpachtung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der kommunalen Hafenanlagen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich aller Vorrichtungen zum Betreiben der Häfen Kloster, Vitte und Neuendorf für die gewerbliche Schifffahrt und Sportschifffahrt auf Grundlage der Hafengebührensatzung und der Hafennutzungsordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Eigenbetrieb zieht im Auftrag der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee die Hafen- und Strandgebühren sowie die Kurund Fremdenverkehrsabgabe ein. | a) Die Vertretung und Leitung des Eigenbetriebes obliegt dem Betriebsleiter. b) Nicht mehr 2. Betriebsleiter: Förster, Siegfried, Grieben, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Betriebsleiter: Langemeyer, Alfred, Hiddensee, *XX.XX.XXXX | a) Die Satzung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.11.2006 vollständig neu gefasst. Insbesondere sind die §§ 2 (Gegenstand des Eigenbetriebs) und 4, 5 (Leitung und Vertretung des Betriebes) geändert worden. | a) 22.06.2007 Schulz | |
| 3 | c) Gegenstand des Kurbetriebes ist im Rahmen der Förderung der touristischen, strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde als Seebad 1.) die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen, insbesondere der öffentlichen Badestrände, der Grünanlagen, der Toiletten, der Spielplätze, der Strandpromenaden, des Haus des Gastes sowie der Ausbau der touristischen Infrastruktur und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben auf Grundlage der Kurabgabesatzung und der Strandgebührensatzung und der Strand- und Badeordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils gültigen Fassung, 2.) die Fremdenverkehrswerbung auf Grundlage der Fremdenverkehrsabgabensatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Gegenstand des Hafenbetriebes ist die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Vermietung, Verpachtung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der kommunalen Hafenanlagen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich aller Vorrichtungen zum Betreiben der Häfen Kloster, Vitte und Neuendorf für die gewerbliche Schifffahrt und Sportschifffahrt auf Grundlage der Hafengebührensatzung und der Hafennutzungsordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Weiterhin die Vermietung, Unterhaltung, Sanierung, Verwaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich der Entgegennahme bzw. dem Einzug der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsgelder zu den Fälligkeitsterminen sowie die Entgegennahme bzw. der Einzug oder Leistung sonstiger mit der Bewirtschaftung der Wohnungen zusammenhängender Zahlungen wie z.B. Versicherungskosten und -leistungen, Kostenrückerstattungen usw. Der Eigenbetrieb zieht im Auftrag der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee die Hafen- und Strandgebühren sowie die Kurund Fremdenverkehrsabgabe ein. | a) Die Satzung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.01.2009 in § 2 (Gegenstand des Eigenbetriebs) erweitert worden. | a) 07.09.2009 Schulz | ||
| 4 | c) Gegenstand des Kurbetriebes ist im Rahmen der Förderung der touristischen, strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde als Seebad 1.) die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen, insbesondere der öffentlichen Badestrände, der Grünanlagen, der Toiletten, der Spielplätze, der Strandpromenaden, des Haus des Gastes sowie der Ausbau der touristischen Infrastruktur und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben auf Grundlage der Kurabgabesatzung und der Strandgebührensatzung und der Strand- und Badeordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils gültigen Fassung, 2.) die Fremdenverkehrswerbung auf Grundlage der Fremdenverkehrsabgabensatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Gegenstand des Hafenbetriebes ist die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Vermietung, Verpachtung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der kommunalen Hafenanlagen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich aller Vorrichtungen zum Betreiben der Häfen Kloster, Vitte und Neuendorf für die gewerbliche Schifffahrt und Sportschifffahrt auf Grundlage der Hafengebührensatzung und der Hafennutzungsordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Weiterhin die Vermietung, Unterhaltung, Sanierung, Verwaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich der Entgegennahme bzw. dem Einzug der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsgelder zu den Fälligkeitsterminen sowie die Entgegennahme bzw. der Einzug oder Leistung sonstiger mit der Bewirtschaftung der Wohnungen zusammenhängender Zahlungen wie z.B. Versicherungskosten und -leistungen, Kostenrückerstattungen usw. Desweiteren die Sicherstellung und Durchführung des Winterdienstes auf den kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee. Der Eigenbetrieb zieht im Auftrag der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee die Hafen- und Strandgebühren sowie die Kurund Fremdenverkehrsabgabe ein. | a) Die Satzung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2011 in § 2 (Gegenstand des Eigenbetriebs) erweitert worden. | a) 22.03.2012 Schulz | ||
| 5 | c) Gegenstand erweitert, nun: Gegenstand des Kurbetriebes ist im Rahmen der Förderung der touristischen, strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde als Seebad 1.) die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen, insbesondere der öffentlichen Badestrände, der Grünanlagen, der Toiletten, der Spielplätze, der Strandpromenaden, des Haus des Gastes sowie der Ausbau der touristischen Infrastruktur und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben auf Grundlage der Kurabgabesatzung und der Strandgebührensatzung und der Strand- und Badeordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils gültigen Fassung, 2.) die Fremdenverkehrswerbung auf Grundlage der Fremdenverkehrsabgabensatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Gegenstand des Hafenbetriebes ist die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Vermietung, Verpachtung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der kommunalen Hafenanlagen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich aller Vorrichtungen zum Betreiben der Häfen Kloster, Vitte und Neuendorf für die gewerbliche Schifffahrt und Sportschifffahrt auf Grundlage der Hafengebührensatzung und der Hafennutzungsordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Weiterhin die Vermietung, Unterhaltung, Sanierung, Verwaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich der Entgegennahme bzw. dem Einzug der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsgelder zu den Fälligkeitsterminen sowie die Entgegennahme bzw. der Einzug oder Leistung sonstiger mit der Bewirtschaftung der Wohnungen zusammenhängender Zahlungen wie z.B. Versicherungskosten und -leistungen, Kostenrückerstattungen usw. Desweiteren die Sicherstellung und Durchführung des Winterdienstes auf den kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee. Weiterer Gegenstand ist die Erhaltung- und Betriebspflicht für den Hubschrauberlandeplatz in Vitte, Gebäudereinigung und Hausmeistertätigkeit für kommunale Liegenschaften (Rathaus und Schule), die Pflege, Unterhaltung und das Mähen der Straßenbankette der öffentlichen Straßen inklusive der Unterhaltung der öffentlichen Bushaltestellen sowie die Unterhaltung der Rigolen am Kirchweg, Baumschnittarbeiten an öffentlichen Straßen und Wegen, insbesondere die Herstellung der erforderlichen Lichtraumprofile, die Pflege und das Mähen der öffentlichen Feuerlöschteiche auf der Insel Hiddensee, die Aufnahme und Entsorgung illegaler Müllablagerungen, der Betrieb des Inselmuseums inklusive Archiv sowie die Förderung und Durchführung kommunalen Wohnungsbaus. Der Eigenbetrieb zieht im Auftrag der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee die Hafen- und Strandgebühren sowie die Kurund Fremdenverkehrsabgabe ein. | a) Die Satzung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.06.2013 in § 2 (Gegenstandes des Eigenbetriebs) erweitert worden. | a) 17.01.2014 Schulz |
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