Handelsregister · HRB 34241
Chronologischer Auszug
Hi Five GmbH · Amtsgericht Augsburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hi Five GmbH b) Windach Geschäftsanschrift: Gartenstraße 10, 86949 Windach c) Führung von Restaurantbetrieben, Durchführung von Catering und Events, Entwickeln eines Franchiseunternehmens, Bar- und Nachtclubbetrieb, Betreiben von Kantinen, Betreiben von Foodtrucks, Herstellung und Entwicklung von Nahrungsmitteln und Getränken, Design und Vertrieb von Merchandise Produkten. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Henrichs, Dirk, Windach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2019. | a) 11.12.2019 Worthmann | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 12.07.2023 (Az. IN 445/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 13.07.2023 Eikelmann | ||||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 21.08.2023 (Az. IN 445/23) aufgehoben worden. | a) 28.08.2023 Eikelmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.