Die Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie der An- und Verkauf von Grundbesitz ohne die Zuhilfenahme von Mitteln von Erwerbern (Tätigkeiten ohne die Erlaubnis nach § 34c GewO).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Johann Schoofs
Goch
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Robin Alexander Schoofs
Goch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2001 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.03.2003 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und 15 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.09.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Änderungsbeschlüsse Blatt 27-30 R und Blatt 50-52 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.