Handelsregister · HRB 102612
Chronologischer Auszug
HF-Immoserv III Limited; Zweigniederlassung der HF-Immoserv III Limited in Aldermaston (GB) · Amtsgericht Hannover
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) HF-Immoserv III Limited; Zweigniederlassung der HF-Immoserv III Limited in Aldermaston (GB) b) Emmerthal Zweigniederlassung der HF-Immoserv III Limited mit Sitz in Aldermaston (GB) (eingetragen im Handelsregister für England und Wales Nr. 05610889) in Cardiff. c) Ankauf, Verkauf und Vermietung von Immobilien. | Anteile von je 1,00 Euro, wovon ein Anteil à 1,00 Euro gezeichnet ist, insgesamt: 12.500,00 EUR | a) Sofern nicht durch außerordentlichen Beschluss der Gesellschaft in einer Hauptbersammlung anders bestimmt, ist die Anzahl der Vorstandsmitglieder nicht nach oben begrenzt; die Mindestzahl an Vorstandsmitgliedern beträgt 1. Ein alleiniges Vorstandsmitlied ist zur Ausübung, sämtlicher dem Vorstand durch Aufstellung A und dieser Satzung übertragende Rechte und Kompetenzen und zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Im überigen wird die Gesellschaft durch den Vorstand gemeinschaftlich vertreten. Der Vorstand ist zur Bestimmung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes nach Maßgabe von Bestimmung 84 der Aufstllung A berechtigt. Dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied können durch den Vorstand sämtliche dem Vorstand durch Aufstellung A und dieser Satzung überrtragende Rechte und Kompetenzen übertragen werden. Jedem Vorstandsmitglied kann durch einfachen oder schriflichen Beschluß der Gesellschafterversammlung die Erlaubnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft und im eigenen Namen tätig zu werden. Bestimmungen 89 der Aufstellung A findet keine Anwendung auf die Gesellschaft. b) Vorstand: Feldmann, Hermann, Emmerthal, *XX.XX.XXXX | a) Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englschem Recht. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2005 | a) 31.05.2006 Mantik b) Gesellschaftsvertrag Bl. 6-11 Sdbd. Tag der ersten Eintragung: 31.03.2006 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.05.2006. | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Kuckucksweg 5, 31860 Emmerthal | a) 09.09.2019 Grupe b) Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß Artikel 65 S. 3 EGHGB eingetragen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.