Betrieb von Gaststätten und Schnellrestaurants. Die Gesellschaft ist aufgrund Gesellschafterbeschluß berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, zu vertreten, und/ oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassung im In- und Ausland errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten zwei Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinschaftlich oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer sind berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hans-Georg Heyng
Vechta 2
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Tag der ersten Eintragung: 02.12.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 7 HRB 996 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 17.10.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.11.1982 zuletzt geändert am 19.01.1994
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.