Handelsregister · HRB 5768

Chronologischer Auszug

Heyden Steuerungs- und Regelungstechnik GmbH · Amtsgericht Aschaffenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HEY-TECH Steuerungs- und
Regelungstechnik GmbH

b)
Bürgstadt

c)
die Projektierung, Herstellung, Vertrieb und
die Wartung von elektronischen,
insbesondere steuerungs- und
regelungstechnischen Anlagen und
Bauteilen sowie die Durchführung
elektrischer Installationen aller Art.
25.600,00 EUR a)Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Heyden, Christoph, Elektromeister, Bürgstadt
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.08.1994 zuletzt geändert am
31.01.2002
a)
24.06.2002
Schuierer

b)
Tag der ersten
Eintragung: 27.12.1994.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 30-40 So.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Mühlweg 33, 63927 Bürgstadt
a)
16.02.2011
Klug
3a)
Heyden Steuerungs- und Regelungstechnik
GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2016 hat die
Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
07.10.2016
von Oppenkowski
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Aschaffenburg vom 27.09.2024 (Az. 613 IN
90/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
04.10.2024
Hörst

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.