Handelsregister · HRB 5768
Chronologischer Auszug
Heyden Steuerungs- und Regelungstechnik GmbH · Amtsgericht Aschaffenburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) HEY-TECH Steuerungs- und Regelungstechnik GmbH b) Bürgstadt c) die Projektierung, Herstellung, Vertrieb und die Wartung von elektronischen, insbesondere steuerungs- und regelungstechnischen Anlagen und Bauteilen sowie die Durchführung elektrischer Installationen aller Art. | 25.600,00 EUR a) | Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Heyden, Christoph, Elektromeister, Bürgstadt | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 02.08.1994 zuletzt geändert am 31.01.2002 | a) 24.06.2002 Schuierer b) Tag der ersten Eintragung: 27.12.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 30-40 So. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Mühlweg 33, 63927 Bürgstadt | a) 16.02.2011 Klug | ||||
| 3 | a) Heyden Steuerungs- und Regelungstechnik GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 07.10.2016 von Oppenkowski | |||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 27.09.2024 (Az. 613 IN 90/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 04.10.2024 Hörst |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.