Handelsregister · VR 400554
Historischer Auszug
Hexenzunft Schwarzhexen Albstadt e. V. · Amtsgericht Stuttgart
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Vereinsregister
Amtsgericht
Albstadt
vVR
554
Nr.
der
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
|
4
5
1
a.
Hexenzunft
Schwarzhexen
|a.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
1.
Zunft-
|
a.
Eingetragener
Verein.
a.
13.
11.
2002
Albstadt
e.
V.
meister
und
der
2.
Zunftmeister.
.
Die
Satzung
wurde
am
20.Oktober
2002
errichtet
und
in
den
$$
1
Kor.
b.
Albstadt
Jeder
von
ihnen
ist
einzelvertretungsberechtigt.
(Name,
Sitz,
Geschäftsjahr)
und
4
(Erwerb
der
Mitgliedschaft)
in
der
j
Mitgliederversammlung
vom
26.
Oktober
2002
geändert.
b.
Vorstand
b.
Satzungen
Ralf
Stafffe.
geb.
21.12.1963,
Meßstetten,
Bl.
5-10
und
1
Zunftmeister_
Bl.
12-17
Andrea
Baumann,
geb.
25.04.1964,
Albstadt-Ebingen,
2.
Zunftmeister
___
ln
En
TE
D
EEE
2
-
b.
Ralf
Staffe
ist
als
1.
Zunftmeister
ausgeschieden.
-
a.
08.12.2003
IA
-——
3
-
b.
Andrea
Baumann,
geb.
25.04.1964,
-
a.
29.09.2005
Albstadt-Ebingen,
1.
Zunftmeister
Ad
—
Michael
Staffe,
geb.
27.04.1967,
Albstadt-Ebingen,
2.
Zunftmeister
Andrea
Baumann
ist
nicht
mehr
2.
sondern
1.
Zunft-
meister.
4
-
b.
Rita
Breininger
geb.
Hoch,
geb.
17.04.1962,
-
a.
11.07.2006
Albstadt-Ebingen,
2.
Zunftmeister
Michael
Staffe
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
Ich.
b.
*
nun
Staffe
23.08.2006
e,
A
Br
EEE
I
_
nee
nenn
nenne
nennen
nennen
nme
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Albstadt
Vereinsregister
N
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
.
t
_
.
F
"
intra
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
i
;
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
r
"
unge
9
1
2
3
=
4
j
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Albstadt
wurde
die
Kennziffer
40
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
auf
dem
5
ten
Blatt
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