Handelsregister · PR 45
Chronologischer Auszug
Hetzelt & Müller Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Bamberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstand | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hetzelt & Müller Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft b) Bamberg c) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. §§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. | a) Jeder Partner vertritt einzeln. b) Partner: Dipl.-Kfm. Hetzelt, Helmut, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Weismain, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Partner: Dipl.-Kfm. Müller, René, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Memmelsdorf, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Partnerschaft | a) 02.08.2011 Wirth |
| 2 | a) Name geändert, nun: Hetzelt & Müller Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft | a) 15.10.2013 Sternadl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.