Handelsregister · VR 5248

Chronologischer Auszug

Hessischer Verband für Schafzucht und -haltung e.V. · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hessischer Verband für Schafzucht und -haltung e.V.

b)
Pohlheim
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Bei Rechtsgeschäften, welche einen Wert von 5.000,--
EUR im Einzelfall überschreiten und zum Erwerb und zur
Veräußerung von Grundeigentum des Verbandes ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Heintz, Reinhard, Langgöns, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Stey, Oliver, Kirchhain, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Dissen, Hubertus, Kassel, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 04.04.1934, mehrfach geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Sitzverlegung von Kassel (bisher Amtsgericht Kassel, VR 1205) nach Pohlheim
beschlossen.
a)
20.06.2023
Unzeitig

b)
Fall 1
Satzung Blatt 6 - 15 Sonderband
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Stey, Oliver, Kirchhain, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Heintz, Reinhard, Langgöns, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2024 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Die
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
21.10.2024
Muth

b)
Fall 2

Satzung Blatt 19 - 28
Sonderband
3a)
Satzungsdaten von Amts wegen berichtigt, nun:
Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Die
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
21.10.2024
Muth

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.