Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Präsident oder der Vizepräsident.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Friedrich Frech
Wetzlar
Vorstand
Jörg Hillenbrand
Rüsselsheim
Vorstand
Marc Becker
Maintal
Vorstand
Cornelia Straub
Rödermark
Vorstand
Kai Jungbluth
Königstein im Taunus
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer, dem Sportwart und dem Schatzmeister.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Neue Satzung Blatt 143a - 152 Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Satzung Blatt 212 - 220 Sonderband
Fall 5
Satzung Bl. 230-241 SB
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Satzung Blatt 272-281 Sonderband
Fall 9
Satzung Bl. 292 ff. Sdb.
Fall 11
Satzung Blatt 312 ff Sonderband 2
Fall 12
Fall 14
Satzung
Satzung vom 24.01.1969 zuletzt geändert am 13.04.2003
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Grundsätze für die Tätigkeit, Gemeinnützigkeit) und 22 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Ordnungen), 8 (Beiträge und Gebühren),11 (Stimmrecht und Vertretung in der Mitgliederversammlung), 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 14 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), 17 (Präsidium) sowie die Einfügung des § 22 (Datenschutz) und die Änderung der Nummerierung der folgenden Paragraphen beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.08.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 11 (Stimmrecht und Vertretung in der Mitgliederversammlung), 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 17 (Präsidium) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck), 8 (Beiträge und Gebühren) und 18 (Sitzungen und Beschlussfassung des Präsidiums) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.