Handelsregister · VR 7194

Registerinformationen

Hessischer Gehörlosen Sportverband e.V. · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Hessischer Gehörlosen Sportverband e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Frankfurt am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 7194
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
13.10.2025
Abrufstand
13.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Tilmann Asendorf

Bischofsheim

Vorstand

Olaf Eschenhagen

Neu-Isenburg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 12.03.1977 zuletzt geändert am 11.10.1987
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2.4 (Zweck und Aufgaben) und § 12 (Ehrenamtspauschale) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Gegenstand) und 5 (Mitglieder) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.04.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr), 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 8 (Haushalt), 10 (Organe), 12 (Ehrenamtspauschale), 13 (Die Mitgliederversammlung), 14 (Das Präsidium), 15 (Die Fachsparten), 16 (Die Ausschüsse) und 18 (Das Schiedsgericht) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.05.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzungsänderung Blatt 236 - 241 d. A.
  • Neue Satzung Blatt 242 ff. d. A.
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Satzung Blatt 204 ff Sonderband
  • Fall 4
  • Satzung Bl. 253-262 SB
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Satzung Blatt 333 ff Sonderband
  • Fall 8
  • Fall 10
  • Fall 11

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1211/25 H-82-) vom 02.10.2025 ist über das Vermögen des Vereins die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.