Betrieb des Stadtkrankenhauses in Korbach und Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens- und pflege, der Gesundheitsfürsorge sowie Förderung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zur Behandlung und medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung. Die Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH übernimmt den bestehenden Versorgungsauftrag der Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach -Rüdiger- und Bangert-Stiftung- und tritt insoweit in alle Rechte und Pflichten ein. Sie nimmt im Rahmen des Krankenhausplanes des Landes Hessen an der patienten- und bedarfsgerechten Krankenversorgung der Bevölkerung teil und beteiligt sich im zugelassenen Umfang an der ambulanten Krankenversorgung und der Rehabilitation.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ``Steuerbegünstigte Zwecke´´ der Abgabenordnung.Die Zweckverfolgung geschieht durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens-und pflege, der Gesundheitsfürsorge sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sassan Pur Khassalian
Dortmund
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Katrin Kern
Bad Wildungen
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 16.09.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 - 16 Sonderband
Anmeldung Blatt 183 f. Sonderband
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 sowie die Änderung in den §§ 9.2 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und 10.7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2015 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Stiftungsvermögen) und in § 2 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gemeinnützigkeit) und 13 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des bisherigen kommunalen Eigenbetriebs Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach - Rüdiger- und Bangert-Stiftung - aus dem Vermögen der Stadt Korbach auf Grund der Ausgliederungserklärung vom 28.07.2004.
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 15.12.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsanteile an der Haus am Nordwall gGmbH) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Haus am Nordwall Holding gGmbH mit Sitz in Korbach (Amtsgericht Korbach HRB 2694 ) übertragen.
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kreiskrankenhaus Frankenberg gGmbH mit Sitz in Frankenberg (Amtsgericht Marburg HRB 4199) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.