Handelsregister · VR 2597
Chronologischer Auszug
Herzoglicher Automobilclub von Braunschweig e.V. · Amtsgericht Braunschweig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Herzoglicher Automobilclub von Braunschweig e.V. b) Braunschweig | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand besteht aus: a) dem 1. Vorsitzenden (Präsident) b) dem stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsidenten) c) dem Schatzmeister d) dem Schriftführer e) dem Clubmeister und f) dem Sportleiter Er faßt seine Beschlüsse grundsätzlich - soweit die Satzung nicht etwas anderes bestimmt - mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. b) 1. Vorsitzender: Roppel, Hans-Peter, Schöningen, *XX.XX.XXXX stv. Vorsitzender: Körber, Jan, Braunschweig, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 07.02.1949 zuletzt geändert am 30.01.1991 | a) 04.11.2005 Daberkow b) Satzung Blatt 107-112 der Akten Tag der ersten Eintragung: 08.09.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.11.2005. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Roppel, Hans-Peter, Schöningen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Schütte, Thilo, Schwülper, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als 1.Vorsitzender: Schrewentigges, Christian, Braunschweig, *XX.XX.XXXX | a) 03.06.2013 Bergemann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.