Handelsregister · VR 828

Registerinformationen

Herzogenrather Tennis-Club 52 · Amtsgericht Aachen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Herzogenrather Tennis-Club 52
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Herzogenrath

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 828
Gericht
Amtsgericht Aachen
Letzte Eintragung
19.05.2025
Abrufstand
22.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Peter Ortmanns

Herzogenrath

Vorstand

Judith Kobella

Herzogenrath

Vorstand

Peter Bielak

Herzogenrath

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 30.05.1952 zuletzt geändert am 05.03.1986
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 8, 9 und 16 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2021 hat die vollständige Neufassung der Satzung, insbesondere in § 12 (Der geschäftsführende Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2024 und 28.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vereinsmitgliedschaft), § 7 (Beiträge, Gebühren, Umlagen, Beitragseinzug), § 13 (Der (erweiterte) Vorstand) und § 22 (Schlussbestimmungen) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 30.07.1963 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.12.2004.
  • Beschluss Bl. 249-253 Satzung Bl. 49-52
  • Beschluss Bl. 50 d.A. Satzung Bl. 56 - 57 d.A.
  • Beschluss Bl. 65 - 66 d.A. Satzung Bl. 76-77 d.A.
  • Berichtigung erfolgte auf Grund eines Schreibfehlers
  • Beschluss Bd. II Blatt 118-133 und 146-174 der Akten Satzung Bd. II Blatt 175-181R der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.