Jeder persönliche haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Der persönliche haftende Gesellschafter sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind für Geschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft sowie für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und einem der Kommanditisten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
Herzo Breitband-Infrastruktur Beteiligungs GmbH
Herzogenaurach
Kommanditist(in)
Stadt Herzogenaurach
Herzogenaurach
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.