Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, darunter Vorsitz und stellvertretende/r Vorsitz. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.