aa) der Handel mit und der Im- und Export von Geräten, Anlagen und Einrichtungen der Informationstechnologie, Kommunikations- Nachrichten- Büro - und Computer- und Telekommunikationstechnik,bb)die Entwicklung, Bereitstellung und Vermarktung von Dienstleistungen in den Bereichen Informationstechnologie, Kommunikations- Nachrichten- Büro- und Computertechnik und der Telekommunikation, cc) die Vornahme der zu aa) und bb) notwendigen Investitionen in Betriebsanlagen, Software, Büro- und Geschäftsausstattung und aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörg Herweck
Saarbrücken
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Hans-Jürgen Witfeld
Saarbrücken
Vorstand
Jakob Saga
Saarbrücken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.08.2000
Die Hauptversammlung vom 16.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach St. Ingbert beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister an für die Dauer von fünf Jahren ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrfach, insgesamt jedoch höchstens um einen Nennbetrag von 300.000,-EUR (in Worten: dreihunderttausend Euro) zu erhöhen. Das genehmigte Kapital muss bei Ausgabe der Stückaktien so zerlegt werden, dass sich die Aktienzahl in demselben Verhältnis erhöht wie das Grundkapital. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei insbesondere auch über einen etwaigen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im weitest möglichen Umfange der gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgeben und Inhalt und Umfang der Vorzüge bestimmen. Die Ermächtigung hat uneingeschränkt auch dann Gültigkeit, wenn bereits stimmrechtlose Vorzugsaktien vorhanden sind. Auch in diesem Falle können stimmrechtlose Vorzugsaktien ausgegeben werden, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den bereits vorhandenen stimmrechtslosen Vorzugsaktien vorgehen oder gleichstehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.10.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.