Handelsregister · HRB 3833

Registerinformationen

Herweck Aktiengesellschaft · Amtsgericht Saarbrücken

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Herweck Aktiengesellschaft
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
St. Ingbert
Geschäftsanschrift
Geistkircher Str. 18, 66386 St. Ingbert
Kapital
620.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 3833
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken
Letzte Eintragung
14.01.2026
Abrufstand
07.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

aa) der Handel mit und der Im- und Export von Geräten, Anlagen und Einrichtungen der Informationstechnologie, Kommunikations- Nachrichten- Büro - und Computer- und Telekommunikationstechnik,bb)die Entwicklung, Bereitstellung und Vermarktung von Dienstleistungen in den Bereichen Informationstechnologie, Kommunikations- Nachrichten- Büro- und Computertechnik und der Telekommunikation, cc) die Vornahme der zu aa) und bb) notwendigen Investitionen in Betriebsanlagen, Software, Büro- und Geschäftsausstattung und aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jörg Herweck

Saarbrücken

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Vorstand

Hans-Jürgen Witfeld

Saarbrücken

Vorstand

Jakob Saga

Saarbrücken

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 21.08.2000
  • Die Hauptversammlung vom 16.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach St. Ingbert beschlossen.

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister an für die Dauer von fünf Jahren ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrfach, insgesamt jedoch höchstens um einen Nennbetrag von 300.000,-EUR (in Worten: dreihunderttausend Euro) zu erhöhen. Das genehmigte Kapital muss bei Ausgabe der Stückaktien so zerlegt werden, dass sich die Aktienzahl in demselben Verhältnis erhöht wie das Grundkapital. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei insbesondere auch über einen etwaigen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im weitest möglichen Umfange der gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgeben und Inhalt und Umfang der Vorzüge bestimmen. Die Ermächtigung hat uneingeschränkt auch dann Gültigkeit, wenn bereits stimmrechtlose Vorzugsaktien vorhanden sind. Auch in diesem Falle können stimmrechtlose Vorzugsaktien ausgegeben werden, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den bereits vorhandenen stimmrechtslosen Vorzugsaktien vorgehen oder gleichstehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 26.10.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.