Gegenstand des Unternehmens ist die Reinigung, Inspektion und Sanierung von Kanälen und anderen Rohrleitungen nebst aller anderer in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen; sie kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.02.1993 zuletzt geändert am 23.08.1995
Die Gesellschafterversammlung hat am 06.03.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.550.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 792.502,41 um EUR 47,59 auf EUR 792.550,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Ferner hat die Gesellschafterversammlung eine Änderung des § 7 Abs. 4 (Gesellschafterversammlung) und § 13 Absatz 2 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.11.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1407 getreten. Freigegeben am 11.01.2006.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Beschluss Blatt 137, 138 Hauptband
Fall 6
Beschluss Blatt 143-145 Hauptband
Fall 7
Beschluss Blatt 150 Hauptband
Fall 8
Beschluss Blatt 157 Hauptband
Fall 9
Beschluss Blatt 171 Hauptband Fall 11
Beschluss Bl. 178 Hauptband Fall 12
Fall 13
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN 64/15) vom 08.05.2015 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN 64/15) vom 04.08.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Landau in der Pfalz, 3 IN 64/15) aufgelöst. Von Amts wegen gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V.m. § 65 Abs. 1 GmbHG eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.