Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist das Präsidium. Es besteht aus mindestens sieben und höchstens neun Mitgliedern, darunter der Präsident und sein Stellvertreter. Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam nach außen vertreten. Die wechselseitige Bevollmächtigung ist ausgeschlossen. Das Prädidium bedarf stets der Zustimmung des Aufsichtsrats zu folgenden Geschäften des Vereins: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter; c) Abschluss von Darlehensverträgen und Stundungsvereinbarungen sowie diesbezüglichen Sicherungsgeschäften im Einzelfall von mehr als 100.000,00 Euro; d) Abschluss von Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit zwei Jahre und das Gesamtvolumen von EUR 100.000,00 überschreitet.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Fabian Drescher
Berlin
274
Anne Noske
Kleinmachnow
274
Saravanan Sundaram
Berlin
274
Ralf Thaeter
Berlin
274
Knut Axel Beyer
Berlin
274
Ferhat Dogru
Berlin
274
Niklas Lohse
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
022
Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 24.10.2001 in der Fassung vom 28.02.2002 sowie Zustimmung der Mitgliederversammlungen vom 26.11.2000 und 15.04.2002 ein Teil des Vermögens des Vereins (der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb) zur Neugründung auf die Hertha BSC Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 84666) übertragen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2024-05-26
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.