Ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der Hermann Werner Nachf. GmbH & Co. KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Rath
Velbert
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Laura Johanna Hildebrandt
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Birgit Hildebrandt
Velbert
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.11.1998
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Velbert: 22.12.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 2270 Amtsgericht Velbert getreten. Freigegeben am 02.12.2004.
Bei Umschreibung auf das elektronisch geführte Register Spalte 4 a) = allgemeine Vertretungsbefugnis - ergänzend eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung hat am 13.05.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00 ) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2009 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 16 (Bekanntmachungen) beschlossen. Außerdem wurde der Gesellschaftsvertrag durch Einfügung von § 16 a ( Auflösung, Liquidation) ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.