Handelsregister · HRB 4063 früher Amtsgericht Ahaus

Chronologischer Auszug

Hermann Thesing Viehhandlung GmbH · Amtsgericht Coesfeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hermann Thesing Viehhandlung GmbH

b)
Heek

c)
Betrieb einer Viehhandlung. Die
Gesellschaft ist zu artverwandten
Geschäften berechtigt.
26.000,00 EURa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Thesing, Hermann, Heek, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Thesing, Marlies, Heek, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.02.1982 zuletzt geändert am
29.01.2003
a)
19.11.2003
Medding

b)
Tag der ersten
Eintragung: 05. März
1982
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes
(Amtsgericht Ahaus
HRB 627) getreten.
Freigegeben am
19.11.2003.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Ahle 136, 48619 Heek
a)
15.06.2010
Hettling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.