Handelsregister · HRB 101396
Chronologischer Auszug
Hermann Bull GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hermann Bull GmbH b) Kirchardt c) Heizungs- und Klimabau, Planung und Ausführung von offenen Kaminen und ein Fliesenlegergeschäft. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, auch andere Unternehmen zu errichten, sich daran zu beteiligen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer und einen stellvertretenden Geschäftsführer jeweils mit Alleinvertretungsrecht. b) ordentlicher Geschäftsführer: Jaensch, Manfred, Kachelofen- und Luftheizungsbaumeister, Kirchardt | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.01.1977 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 15.08.1995. | a) 16.11.2006 Blum b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.11.2006. Tag der ersten Eintragung: 05.07.1977 Beschluss Sonderband Blatt 69-71 Geänderter Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 72-75 | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Berwanger Str. 1, 74912 Kirchardt | a) 04.12.2012 Hartmann | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 21.02.2017 (13 IN 691/16) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 08.03.2017 Seyffarth | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.05.2017 (1 IN 691/16) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 1 IN 691/16) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 10.05.2017 Seyffarth | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 03.08.2022 (1 IN 691/16) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort, gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen vermerkt. | a) 15.09.2022 Müller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.