Hericks Ingenieur- und Sachverständigenges. m.b.H.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Neukirchen-Vluyn
Geschäftsanschrift
Niederrheinallee 345b, 47506 Neukirchen-Vluyn
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 13752
Gericht
Amtsgericht Kleve
Letzte Eintragung
28.09.2016
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Ingenieurs- und Sachverständigenbüros, insbesondere die Planung, Bauleitung, Koordination und Betreuung von Bauvorhaben sowie die Durchführung von beratenden Tätigkeiten. Die Erstellung von Sachverständigengutachten in der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie die Erarbeitung von Immobilienwertindexierungen und Immobilienwertgutachten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Lars Hericks
Rheurdt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Peter Hericks
Neukirchen-Vluyn
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2015
Unternehmensvertrag
Mit der Hericks Holding GmbH Neukirchen-Vluyn (Amtsgericht Kleve HRB 13820) als herrschendem Unternehmen ist am 13.09.2016 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2016 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.