Herstellung und Vertrieb von Teppichen und verwandten Erzeugnissen sowie sonstigen Textilien.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,so zeichnen je zwei von ihnen rechtsverbindlich für die Gesellschaft,oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen,falls Prokuristen bestellt sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Tobias Arnold
Hameln
Prokurist(in)
Jürgen Zinke
Emmerthal
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Den Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Tag der ersten Eintragung: 17.06.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.05.2006.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.05.1953 zuletzt geändert am 12.08.1996
Unternehmensvertrag
Zwischen der Gesellschaft (beherrschtes Unternehmen) und der Vorwerk & Co. Teppichwerke KG in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal - HBA 14579- herrschendes Unternehmen) ist am 14. Juli 1975 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafter des herrschenden Unternehmens am 14. Juli 1975 uo-d die Gesellechafterversammlung des beherrschten Unternehmens am 15. August 199o zugestimmt haben.
Der mit der Vorwerk & Co. Teppichwerke - GmbH & Co. KG, vormals Vorwerk & Co. Teppichwerke KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 14579) am 14.07.1975 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 04.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist durch Übertragung des Vermögens der Herforder Teppichfabrik GmbH in Herford mit dieser Gesellschaft verschmolzen durch Aufnahme auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12. August 1996, des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12. August 1996 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 12. August 1996.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.