Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Zu Verträgen über Erwerb oder Veräußerung von Grundbesitz oder zu Verträgen, welche wiederkehrende Verpflichtungen für den Verein enthalten, benötigt der Vorstand die Genehmigung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Rolf Breyhahn
Breiholz
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.