Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ursula Richter
Duisburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28. Juni 2002
Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
Formwechsel
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Herbert Richter GmbH & Co. KG, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 4951) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28. Juni 2002.
Freitext
SB Bl. 1 -
Sdb.Bl. 28-38
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.04.2003 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.04.2003 mit der Richter GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 4606) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.