Herbergsverein, Altenheim und Diakoniestation zu Tostedt e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Tostedt
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1001
Gericht
Amtsgericht Tostedt
Letzte Eintragung
04.12.2018
Abrufstand
08.05.2026
Quelle
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anke Klindworth
Hollenstedt
Vorstand
Helge Johannsen
Bremen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.08.1942 zuletzt geändert am 31.01.1996
Die Mitgliederversammlung vom 13.07.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins), 3 (Grundlagen der Vereinsarbeit), 4 (Vereinsvermögen), 8 (Vorstand) und 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 3 (Grundlagen der Vereinsarbeit), § 4 (Vereinsvermögen), § 5 (Mitgliedschaft), § 7 (Organe des Vereins), § 8 (Vorstand), § 9 (Geschäftsberichte des Vorstandes), § 10 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Geschäftsbereich der Mitgliederversammlung), § 12 (Satzungsänderungen) und § 13 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss Bl. 80-87 d. Registerakten, Satzung Bl. 105-110. Tag der ersten Eintragung: 29.05.1911 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.08.2005.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende. Der Vorstand vertritt einzeln. Besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB ist der Geschäftsführer. Der Aufgabenkreis des Geschäftsführers umfasst die Leitung 1.) eines Alten- und Pflegeheims / einer stationären Pflegeeinrichtung, 2.) einer Herberge für Wophnungslose, 3.) von Sozialwohnungen, 4.) einer Diakoniestation / eines ambulanten Pflegedienstes und 5.) von teilstationären Pflegeeinrichtungen. Im Rahmen dieser Leitungsfunktion vertritt der Geschäftsführer einzeln.