Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden und einem bis vier Vertretern. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Rechtsgeschäfte, die zu einer Verpflichtung des Vereins über 500,00 EUR führen, bedürfen der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
John Franz Müller
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Michael Borth
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 25.10.2024.
Freitext
Stzung: S. 39 ff.
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