Handelsregister · HRB 759988

Chronologischer Auszug

HEP Kapitalverwaltung AG · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HEP Kapitalverwaltung AG

b)
Heilbronn
Geschäftsanschrift:
Neckargartacher Str. 90, 74080 Heilbronn

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
geschlossenen Investmentvermögen als
registrierte AIF-
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen
von § 44 i. V. m. § 2 Abs. 5 KAGB
ausschließlich zur erlaubnisfreien
Verwaltung von inländischen
geschlossenen AlF.
Zu Tätigkeiten nach § 20, 22 KAGB ist die
Gesellschaft nicht berechtigt.
125.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es
allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.

b)
Vorstand:
Eitle, Thorsten, Brackenheim, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Vorstand:
Burkhardt, Ingo, Neckarwestheim, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 04.11.2016 mit Nachtrag vom 17.01.2017.

b)
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde
Umwandlung
der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"HEP Kapitalgesellschaft mbH", Heilbronn (Amtsgericht
Stuttgart 740660)
gemäß § 190 ff. UmwG.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
22.02.2017
Boßler-Büche
2b)
Bestellt als
Vorstand:
von Mangoldt, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
25.09.2017
Kunze
3c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Gesellschaft ist eine externe AIF-
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs.
Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist die Verwaltung von
inländischen Investmentvermögen, EU-AIF
und ausländischen AlF (kollektive
Vermögensverwaltung).
(2) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind folgende
inländische Investmentvermögen:
(a) Geschlossene inländische Publikums-
AlF gern. § § 261 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien sowie
für diese genutzte Infrastruktur
einschließlich erforderlicher linmobilien und
Projektrechte;
bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften;
cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung
mit Abs. 2 Nrn. 4 und 8 KAGB
einschließlich erforderlicher Immobilien und
Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung
dieser Vermögensgegenstände
erforderlichen Vermögensgegenstände
oder Beteiligungen an solchen
Gesellschaften erwerben dürfen;
dd) Beteiligungen an Unternehmen, die
nicht zum Handel an einer Börse
zugelassen oder in einen organisierten
Markt einbezogen sind;
ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AlF nach Maßgabe
der § 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
Publikums-Alf, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
die Vermögensgegenstände nach lit. aa)
bis ii) sowie flur diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe
der § 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit
den § 273 bis 277 KAGB, der § 337 und
338 KAGB oder an geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AlF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, die Vermögensgegenstände
nach lit. aa) bis ii) sowie für diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
gg) Geldmarktinstrurmente gemäß § 194
KAGB;
hh) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB;
ii) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 S. 1 und
3 KAGB.
(b) Geschlossene inländische Spezial-AlF
gern. § 285 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien sowie
für diese genutzte Infrastruktur
einschließlich erforderlicher Immobilien und
Projektrechte;
bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften;
cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung
mit Abs. 2 Nrn. 4 und 8 KAGB
einschließlich erforderlicher Immobilien und
Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung
dieser Vermögensgegenstände
erforderlichen Vermögensgegenstände
oder Beteiligungen an solchen
Gesellschaften erwerben dürfen;
dd) Beteiligungen an Unternehmen, die
nicht zum Handel an einer Börse
zugelassen oder in einen organisierten
Markt einbezogen sind;
ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AlF nach Maßgabe
der § 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
Publikums-AlF, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
die Vermögensgegenstände nach lit. aa)
bis jj) sowie für diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe
der § 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit
den § 273 bis 277 KAGB, der § 337 und
338 KAGB oder an geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, die Vermögensgegenstände
nach lit. aa) bis jj) sowie für diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
gg) Anteile oder Aktien an offenen
inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe
des § 284 KAGB oder an offenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen offenen
Spezial-AlF, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
die Vermögensgegenstände nach lit. aa)
bis jj) sowie für diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
hh) Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB;
ii) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB;
jj) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB.
(3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
AIF und ausländische AlF, deren zulässige
Vermögensgegenstände denen 11ff
inländische Investmentvermögen im Sinne
des vorstehenden Abs. (2) entsprechen.
(4) Die Gesellschaft betreibt zudem den
Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen sowie
sonstige Tätigkeiten, die damit oder mit der
kollektiven Vermögensverwaltung
unmittelbar verbunden sind.
(5) Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
(6) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.
(7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Hauptversammlung vom 21.11.2017 hat die Änderung der
Satzung in § 2 (Unternehmensgegenstand der Gesellschaft)
beschlossen.
a)
27.02.2018
Weiss
4b)
Sitz verlegt; nun:
Güglingen
Neue
Geschäftsanschrift:
Römerstraße 3, 74363 Güglingen
a)
Die Hauptversammlung vom 25.01.2018 hat die Änderung der
Satzung in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
a)
12.04.2018
Weiss
5b)
Eintragung vom 22.02.2017 laufende Nr. 1 Spalte 6 b) von
Amts wegen berichtigt (Firma) und hier neu vorgetragen:
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde
Umwandlung
der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"HEP Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH", Heilbronn
(Amtsgericht Stuttgart 740660)
gemäß § 190 ff. UmwG.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
19.06.2018
Weiss
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
von Mangoldt, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
02.10.2018
Weiss
7Grundkapital
nun:
1.125.000,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 08.08.2018 hat die Änderung der
Satzung in § 3 (Grundkapital, Aktien) beschlossen.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom gleichen Tag
um 1.000.000,00 EUR auf 1.125.000,00 EUR
erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
a)
17.12.2018
Weiss
8b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Verleger, Arnd, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
a)
01.02.2019
Weiss
9b)
Bestellt als
Vorstand:
Kreuels, Simon Alexander, Heilbronn,
*XX.XX.XXXX
a)
07.02.2019
Weiss
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Forstner, Thilo Klaus, Brackenheim, *XX.XX.XXXX
a)
12.12.2019
Kunze
11b)
Bestellt als
Vorstand:
Pfleger, Holger Karl, Ketsch, *XX.XX.XXXX
a)
09.06.2021
Eichelberger
12b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kreuels, Simon Alexander, Heilbronn,
*XX.XX.XXXX
a)
09.02.2022
Eichelberger
13b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Verleger, Arnd, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
a)
13.03.2023
Eichelberger
14b)
Bestellt als
Vorstand:
Szczodrowski, Heiko, Bad Nauheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Pfleger, Holger Karl, Ketsch, *XX.XX.XXXX
a)
08.05.2023
Eichelberger
15b)
Bestellt als
Vorstand:
Timm, Olaf, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
19.05.2023
Eichelberger
16c)
Gegenstand geändert; nun:
die Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-AIF und
ausländischen AIF (kollektive
Vermögensverwaltung).

2) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind folgende
inländische Investmentvermögen:
a) Geschlossene inländische Publikums-
AIF gem. §§ 261 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien sowie
für diese genutzte Infrastruktur
einschließlich erforderlicher Immobilien und
Projektrechte;
bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften;
cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung
mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich
erforderlicher Immobilien und Projektrechte
sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen;
dd) Beteiligungen an Unternehmen, die
nicht zum Handel an einer Börse
zugelassen oder in einen organisierten
Markt einbezogen sind;
ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
Publikums-AIF, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
die Vermögensgegenstände nach lit. aa)
bis ii) sowie für diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit
den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und
338 KAGB oder an geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, die Vermögensgegenstände
nach lit. aa) bis ii) sowie für diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
gg) Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB;
hh) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB;
ii) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 S. 1 und
3 KAGB.

b) Geschlossene inländische Spezial-AIF
gem. §§ 285 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien sowie
für diese genutzte Infrastruktur
einschließlich erforderlicher Immobilien und
Projektrechte;
bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften;
cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung
mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich
erforderlicher Immobilien und Projektrechte
sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen;
dd) Beiteiligungen an Unternehmen, die
nicht zum Handel an einer Börse
zugelassen oder in einen organisierten
Markt einbezogen sind;
ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
Publikums-AIF, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
die Vermögensgegenstände nach lit. aa)
bis jj) sowie für diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit
den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und
338 KAGB oder an geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, die Vermögensgegenstände
nach lit. aa) bis jj) sowie für diese
Vermögensgegenstände gentuzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
gg) Anteile oder Aktien an offenen
inländischen Spezial-AIF nach Ma0ßgabe
des § 284 KAGB oder an offenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen offenen
Spezial-AIF, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
die Vermögensgegenstände nach lit. aa)
bis jj) sowie für diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
hh) Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB;
ii) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB;
jj) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB

3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
AIF und ausländische AIF, deren zulässige
Vermögensgegenstände denen für
inländische Investmentvermögen im Sinne
des vorstehenden Abs. 2) entsprechen.
a)
Die Hauptversammlung vom 29.06.2023 hat die Neufassung
der Satzung beschlossen.
a)
19.07.2023
Eichelberger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.