Handelsregister · HRB 759988
Chronologischer Auszug
HEP Kapitalverwaltung AG · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) HEP Kapitalverwaltung AG b) Heilbronn Geschäftsanschrift: Neckargartacher Str. 90, 74080 Heilbronn c) Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen geschlossenen Investmentvermögen als registrierte AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 i. V. m. § 2 Abs. 5 KAGB ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von inländischen geschlossenen AlF. Zu Tätigkeiten nach § 20, 22 KAGB ist die Gesellschaft nicht berechtigt. | 125.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. b) Vorstand: Eitle, Thorsten, Brackenheim, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Burkhardt, Ingo, Neckarwestheim, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 04.11.2016 mit Nachtrag vom 17.01.2017. b) Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HEP Kapitalgesellschaft mbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart 740660) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 22.02.2017 Boßler-Büche | |
| 2 | b) Bestellt als Vorstand: von Mangoldt, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 25.09.2017 Kunze | ||||
| 3 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Gesellschaft ist eine externe AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: (a) Geschlossene inländische Publikums- AlF gern. § § 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher linmobilien und Projektrechte; bb) Anteile oder Aktien an ÖPP- Projektgesellschaften; cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nrn. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; dd) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AlF nach Maßgabe der § 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-Alf, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie flur diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe der § 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den § 273 bis 277 KAGB, der § 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU- Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; gg) Geldmarktinstrurmente gemäß § 194 KAGB; hh) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; ii) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 S. 1 und 3 KAGB. (b) Geschlossene inländische Spezial-AlF gern. § 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte; bb) Anteile oder Aktien an ÖPP- Projektgesellschaften; cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nrn. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; dd) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AlF nach Maßgabe der § 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe der § 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den § 273 bis 277 KAGB, der § 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU- Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; gg) Anteile oder Aktien an offenen inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe des § 284 KAGB oder an offenen EU- Spezial-AIF oder ausländischen offenen Spezial-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; hh) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; ii) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; jj) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- AIF und ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen 11ff inländische Investmentvermögen im Sinne des vorstehenden Abs. (2) entsprechen. (4) Die Gesellschaft betreibt zudem den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie sonstige Tätigkeiten, die damit oder mit der kollektiven Vermögensverwaltung unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Hauptversammlung vom 21.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Unternehmensgegenstand der Gesellschaft) beschlossen. | a) 27.02.2018 Weiss | |||
| 4 | b) Sitz verlegt; nun: Güglingen Neue Geschäftsanschrift: Römerstraße 3, 74363 Güglingen | a) Die Hauptversammlung vom 25.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. | a) 12.04.2018 Weiss | |||
| 5 | b) Eintragung vom 22.02.2017 laufende Nr. 1 Spalte 6 b) von Amts wegen berichtigt (Firma) und hier neu vorgetragen: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HEP Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart 740660) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 19.06.2018 Weiss | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: von Mangoldt, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 02.10.2018 Weiss | ||||
| 7 | Grundkapital nun: 1.125.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 08.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 1.000.000,00 EUR auf 1.125.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. | a) 17.12.2018 Weiss | |||
| 8 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Verleger, Arnd, Meerbusch, *XX.XX.XXXX | a) 01.02.2019 Weiss | ||||
| 9 | b) Bestellt als Vorstand: Kreuels, Simon Alexander, Heilbronn, *XX.XX.XXXX | a) 07.02.2019 Weiss | ||||
| 10 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Forstner, Thilo Klaus, Brackenheim, *XX.XX.XXXX | a) 12.12.2019 Kunze | ||||
| 11 | b) Bestellt als Vorstand: Pfleger, Holger Karl, Ketsch, *XX.XX.XXXX | a) 09.06.2021 Eichelberger | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstand: Kreuels, Simon Alexander, Heilbronn, *XX.XX.XXXX | a) 09.02.2022 Eichelberger | ||||
| 13 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Verleger, Arnd, Meerbusch, *XX.XX.XXXX | a) 13.03.2023 Eichelberger | ||||
| 14 | b) Bestellt als Vorstand: Szczodrowski, Heiko, Bad Nauheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Pfleger, Holger Karl, Ketsch, *XX.XX.XXXX | a) 08.05.2023 Eichelberger | ||||
| 15 | b) Bestellt als Vorstand: Timm, Olaf, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 19.05.2023 Eichelberger | ||||
| 16 | c) Gegenstand geändert; nun: die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Geschlossene inländische Publikums- AIF gem. §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte; bb) Anteile oder Aktien an ÖPP- Projektgesellschaften; cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; dd) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU- Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; gg) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; hh) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; ii) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 S. 1 und 3 KAGB. b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte; bb) Anteile oder Aktien an ÖPP- Projektgesellschaften; cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; dd) Beiteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU- Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände gentuzte Infrastruktur erwerben dürfen; gg) Anteile oder Aktien an offenen inländischen Spezial-AIF nach Ma0ßgabe des § 284 KAGB oder an offenen EU- Spezial-AIF oder ausländischen offenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; hh) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; ii) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; jj) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen im Sinne des vorstehenden Abs. 2) entsprechen. | a) Die Hauptversammlung vom 29.06.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 19.07.2023 Eichelberger |
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