Handelsregister · PR 3210
Chronologischer Auszug
Henschke und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Essen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstand | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Henschke und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft b) Bielefeld Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in 06108 Halle/Saale c) 1. Gegenstand der Partnerschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. Die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen insbesondere von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken und Bescheinigungen über das Ergebnis solcher Prüfungen; 2. die geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuersachen, sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG; 3. die Übernahme von Vermögensverwaltungen und sonstiger treuhänderischer Funktionen sowie die Übernahme sämtlicher Tätigkeiten, die in Einklang mit den jeweils geltenden Berufsgesetzen und Standesrichtlinien stehen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere untersagte gewerbliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. 4. Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Tätigkeiten vorzunehmen, welche den Gegenstand der Partnerschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen nicht den freiberuflichen Bereich im wirtschaftsprüferrechtlichen oder steuerrechtlichen Sinn verlassen und mit den (etwaigen) Berufsgesetzen und Standesrichtlinien in Einklang stehen. | a) Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. b) Partner: Henschke, Ulrich, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, Bielefeld, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Partner: Bücker, Udo, Steuerberater, Bielefeld, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Partner: Henschke, Jochen, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, Halle/Saale, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Partner: van den Broek, Marcus, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, Halle/Saale, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Partnerschaft b) Der Name "Henschke und Partner " ist fortgeführt nach Umwandlung des bisher unter diesem Namens geführten Gesellschaft bürgerlichen Rechts. | a) 26.01.2015 Clemens |
| 2 | b) Ausgeschieden als Partner: Bücker, Udo, Steuerberater, Bielefeld, *XX.XX.XXXX Eingetreten als Partner: Ehls, Robin, Steuerberater, Lemgo, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 09.02.2017 Clemens |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.