Der Betrieb eines Kaufhauses in Michelstadt sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Moritz Koch
Darmstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Kai Brune
Darmstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.09.1971 zuletzt geändert am 20.12.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 239,21 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2007 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderungen in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr eine Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie § 6 (Geschäftsführung und Vertretung, jetzt § 5) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 6 (Wettbewerb), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 10 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen) und § 12 (Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.12.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 45 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 34-44 Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.