Das Betreiben eines Verlages, die drucktechnische Beratung sowie die Herstellung und der Vertrieb von Drucksachen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Peter Henrich
Lüdenscheid
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 31.05.1989 zuletzt geändert am 12.12.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteil) beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 89 ff Sdb
Tag der ersten Eintragung: 28.07.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Meinerzhagen HRB 754) getreten. Freigegeben am 14.05.2004.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.05.2015 eine Abspaltung des Teilbetriebes "Verlag" als Gesamtheit im Wege der Umwandlung auf die Sport-Combi Verlag GmbH, Meinerzhagen, Amtsgericht Iserlohn, HRB 7607, als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Insolvenz
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.