HRB 100524
HENNIGES Elastomers Ireland GmbH
aktuell 25 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-LoccumGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Rehburg-Loccum
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 10.01.2022
- Datenstand
- 2026-01-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Michael Firmin Beyer
Maumee, Ohio
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenJennifer Anne VanHorn
Farmington Hills / Vereinigte Staaten
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
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HRA 100301 · Amtsgericht Walsrode
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Handelsregister
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Abrufstand 2026-01-19 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
die Herstellung und der Vertrieb technischer Gummi-Waren aller Art, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Elastomers in Irland. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben. Beteiligung an anderen Unternehmen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 15 IN 173/21 · HENNIGES Elastomers Ireland GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 173/21
- Wirksam am
- 23.04.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 100524
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 60 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 531.009,62 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Regelbruchteil in Höhe von 25 % zu. Der von dem vorläufigen Insolvenzverwalter angesetzten "Grundzuschlag" auf den Regelbruchteil in Höhe von 10% ist nicht begründet. Das von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zur Bemessung der Regelvergütung angesetzte abstrakte Leitbild eines Normalverfahrens hält das Gericht nicht für einschlägig (vgl. dazu umfassend Graeber/Graeber: Onlinekommentar zur InsVV, § 11, Rn. 70 ff.). Vielmehr ist gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 11 InsVV von einem betragsorientierten Tätigkeitsmodell auszugehen, dass den jeweiligen Normalfall ausgehend von der Regelvergütung auf Grund der errechneten Berechnungsgrundlage die jeweiligen Tätigkeiten angemessenen honoriert (Haarmeyer/Mock: InsVV, § 11, Rz. 20). Im Übrigen sind spätestens seit der Einführung der gesetzlichen Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in § 63 Abs. 3 InsO nach Ansicht des Gerichts Erhöhungen (und Minderungen) dieser nur über gemäß § 3 InsVV zu erreichen. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird gemäß § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen. Nach § 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung durch Zuschläge zu erhöhen oder durch Abschläge zu vermindern, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den vorläufigen Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Eröffungsverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand, (Haarmeyer/Mock, 5. Auflage, § 3 InsVV, Rdn. 9; siehe BGH, Beschluss vom 08.03.2012, IX ZB 162/11).
Das Gericht hält in diesem Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dieses Verfahrens einen Gesamtzuschlag in Höhe von 60 % für angemessen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat den schuldnerischen Betrieb mit 75 Mitarbeitern über einen Zeitraum vom ca. 2 1/2 Monaten fortgeführt. Neben den üblichen Tätigkeiten, wie beispielsweise die Begleitung der betriebswirtschaftlichen Entscheidungen und die Aufrechterhaltung des Betriebes durch Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Vertragspartnern, erforderte die Fortführung des Betriebs weitere überdurchschnittliche Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters. So wurde das operative Geschäft im täglichen begleitet. Um die Fortführungsmöglichkeit des Geschäftsbetriebes festzustellen, wurde eine detaillierte Liquiditätsplanung erstellt und diese überwacht. Des Weiteren hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Unterstützung der Entscheidungen und Maßnahmen im Personalbereich für 75 Arbeitnehmer übernommen. Es fanden mehrere Belegschaftsversammlungen statt. Der Verwalter wurde mit einer beträchtlichen Anzahl an Fragen seitens der Belegschaft konfrontiert. Die Arbeitnehmer wurden über Rundschreiben und Aushänge gesondert über die Besonderheiten des Insolvenzantragsverfahrens und insbesondere das Insolvenzgeld sowie über den Verfahrensstand schriftlich informiert. Vor der jeweiligen Information der Arbeitnehmer wurden die zu veröffentlichenden Texte mit dem Verwalter abgestimmt und freigegeben. Die Insolvenzgeldvorfinanzierung wurde angestoßen und durchgeführt. Ein Zuschlag für die Bearbeitung der Arbeitnehmerbelange und der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes ist gerechtfertigt, da der Verwalter einen erheblichen Mehraufwand dargelegt hat und in diesem Fall mehr als 20 Arbeitnehmer betroffen waren (vgl. Kübler/Prütting: Kommentar zur InsO, § 11, Rn. 92; BGH, Beschluss vom 22.02.2007, - IX ZB 120/06 -). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat auch bereits im Eröffnungsverfahren einen M&A Prozess initiiert, um die Schuldnerin sanieren zu können. Ein Tätigkeitsschwerpunkt bestand in der Suche nach Übernahmeinteressenten. Während des Zeitraumes der vorläufigen Insolvenzverwaltung haben unter Mitwirkung der vorläufigen Insolvenzverwaltung diverse Gespräche mit potenziellen Interessenten aus dem In- und Ausland stattgefunden. Mit verschiedenen potentiellen, teils internationalen Investoren wurden vor Orttermine durchgeführt. Sodann wurden die Angebote geprüft.Des Weiteren ist die Schuldnerin Teil eines global agierenden Automobil-Zulieferers. Dabei war die Schuldnerin in die Softwaresysteme der weiteren Unternehmen eingebunden. Das bedeutete, dass sämtliche Daten aus der Produktionssteuerung, dem Rechnungswesen und dem E-Mailverkehr und anderen Bereichen nur über die Gesellschaften in den USA verfügbar waren. Um eine unkontrollierte Trennung der Datensysteme zu verhindern, musste der vorläufige Insolvenzverwalter die direkte Kommunikation mit den Ansprechpartnern in den USA aufnehmen und zum anderen ein entsprechendes Unternehmen akquirieren, dass eine kontrollierte Trennung durchführen kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter musste in vielen Abstimmungsterminen mit der eigenen EDV-Abteilung und der Soezialfirma die Abkoppelung ohne Datenverlust durchführen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat für die Betriebsfortführung eine zutreffende Vergleichsrechnung durchgeführt. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der vorgetragenen Erschwernisse und der Überschneidungen hält das Gericht einen Zuschlag von 60% für gerechtfertigt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 22.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 173/21 · HENNIGES Elastomers Ireland GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 173/21
- Wirksam am
- 10.09.2025
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 100524
Amtsgericht Syke, 10.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 173/21 · HENNIGES Elastomers Ireland GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 173/21
- Wirksam am
- 26.01.2022
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 100524
besonderer Hinweis für den Termin auf Grund der COVID-19 Kontaktbeschränkungen:
Angesichts der fortwährenden Corona-Pandemie wird um Verständnis für folgende besondere Maßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeiter des Amtsgerichts gebeten:
1. Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen können Termine nur unter Einhaltung besonderer Hygieneschutzbestimmungen durchgeführt werden, so dass die Kapazität der Sitzungssäle begrenzt ist. Bei Überschreiten der Kapazitätsgrenze muss der Termin verlegt werden.
2. Für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten besteht die Verpflichtung, innerhalb des Amtsgerichts einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zur Bereitstellung einer Mund-Nasen-Schutzmaske ist das Amtsgericht nicht verpflichtet. Diese ist selbst mitzubringen. In den Sitzungssälen entscheidet der/die Vorsitzende nach Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung von Mund-Nasen-Schutzmasken.
3. Alle Verfahrensbeteiligten werden dazu angehalten, bei jedem Betreten des Gebäudes ein Kontaktformular auszufüllen und abzugeben. Dies dient dazu, in einem etwaigen Infektionsfall mit dem COVID-19 Virus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Im Bedarfsfall werden die Daten dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Anderenfalls werden sie nach einem Monat vernichtet.
4. Es wird gebeten, das Gebäude maximal 15 Minuten vor dem Termin aufzusuchen, damit es nicht zu Ansammlungen im Wartebereich kommt.
5. Im Gebäude ist der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Das Gericht hat Vorkehrungen dafür getroffen, dass der Mindestabstand auch in dem Gebäude zu allen Verfahrensbeteiligten gewährleistet ist.
6. Nach dem Termin ist das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen.
Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen, Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten oder zu jemanden, der im Verdacht steht, an Covid-19 erkrankt zu sein, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt. Soweit das persönliche Erscheinen angeordnet sein sollte, sind die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens unverzüglich zu informieren.
Amtsgericht Syke, 26.01.2022.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 173/21 · HENNIGES Elastomers Ireland GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 173/21
- Wirksam am
- 03.01.2022
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 100524
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/626287-0, Fax: 0511/626287-10, E-Mail: eckert-hannover@rae-eckert.de, Internet: www.rae-eckert-de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.03.2022 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Montag, 21.02.2022, 10:30 Uhr, Saal 16, Hauptgebäude, Amtshof 2, 28857 Syke eine mündliche Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 09.04.2022. Bis zu diesem Tag kann der Feststellung schriftlich widersprochen werden.
Nach Ablauf der Frist wird das Ergebnis der Prüfungen in die Tabelle eingetragen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 11.03.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden ( 09.04.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Besonderer Hinweis für den mündlichen Berichtstermin auf Grund der COVID-19 Kontaktbeschränkungen:
Angesichts der fortwährenden Corona-Pandemie wird um Verständnis für folgende besondere Maßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeiter des Amtsgerichts gebeten:
1. Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen können Termine nur unter Einhaltung besonderer Hygieneschutzbestimmungen durchgeführt werden, so dass die Kapazität der Sitzungssäle begrenzt ist. Bei Überschreiten der Kapazitätsgrenze muss der Termin verlegt werden. Die Gläubiger werden daher gebeten, dem Insolvenzverwalter möglichst umgehend mitzuteilen, ob sie bzw. ein Vertreter an dem Termin teilnehmen werden.
2. Für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten besteht die Verpflichtung, innerhalb des Amtsgerichts einen geeigneten und zugelassenen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zur Bereitstellung einer Mund-Nasen-Schutzmaske ist das Amtsgericht nicht verpflichtet. Diese ist selbst mitzubringen. In den Sitzungssälen entscheidet der/die Vorsitzende nach Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung von Mund-Nasen-Schutzmasken.
3. Alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten werden dazu angehalten, bei jedem Betreten des Amtsgerichts ein Kontaktformular auszufüllen und abzugeben. Dies dient dazu, in einem etwaigen Infektionsfall mit dem COVID-19 Virus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Im Bedarfsfall werden die Daten dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Anderenfalls werden sie nach einem Monat vernichtet.
4. Es wird gebeten, den Sitzungssaal maximal 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen, damit es nicht zu Ansammlungen im Wartebereich kommt.
5. Im Gebäude ist der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Das Gericht hat Vorkehrungen dafür getroffen, dass der Mindestabstand auch in den Sitzungssälen zu allen Verfahrensbeteiligten gewährleistet ist.
6. Nach dem Termin ist das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen.
Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen, Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten oder zu jemanden, der im Verdacht steht, an Covid-19 erkrankt zu sein, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt. Soweit das persönliche Erscheinen angeordnet sein sollte, sind die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens unverzüglich zu informieren.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 03.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100524 HRB 100524: HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Prokura erloschen: Perryn, Michael Jon, Nettetal, *XX.XX.XXXX.
HRB 100524 HRB 100524: HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Syke (15 IN 173/21) vom 22.10.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter b…
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 173/21 · HENNIGES Elastomers Ireland GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 173/21
- Wirksam am
- 22.10.2021
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 100524
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 22.10.2021
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100524 HRB 100524: HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Nicht mehr Geschäftsführer: Brinkmann, Uwe, Wasserburg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Oezcan, Necip Hakan,…
HRB 100524 HRB 100524: HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäf…
HRB 100524 HRB 100524: HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Prokura erloschen: Dr. Frädrich, Thomas, Nienhagen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen de…
HRB 100524 HRB 100524: HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Prokura erloschen: Hegner, Anke Elisabeth, Northeim, *XX.XX.XXXX.
HRB 100524 HRB 100524: HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Bestellt als Geschäftsführer: Beyer, Michael Firmin, Maumee, Ohio / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, einzelv…
HRB 100524 HRB 100524: HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Nicht mehr Geschäftsführer: Cervera Muñoz, Carlos Esteban, Coahuila / Mexiko, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Gesc…
HRB 100524 HRB 100524: HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Einzelprokura: Dr. Frädrich, Thomas, Nienhagen, *XX.XX.XXXX.
HRB 100524 HRB 100524: HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Frädrich, Thomas, Nienhagen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Cerv…
HRB 100524 HRB 100524: HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Nicht mehr Geschäftsführer: Budin, Ann-Charlotte, Steinhude, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. …
HRB 100524 HRB 100524: HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Grossklaus, Armin, Lake Orion / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX. Bestellt al…
HRB 100524 HRB 100524:HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum.Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Grossklaus, Armin, Lake Orion / Vereinigte Staaten,…
HRB 100524 HRB 100524:HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum.Nicht mehr Geschäftsführer: Trittel, Dieter, Hannover, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Grossklaus, Armin, Lake O…
HRB 100524 HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum, Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum. Prokura erloschen: Brühl, Burkhard, Hannover, *XX.XX.XXXX.
HRB 100524 HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum (Krähenberg 4, 31547 Rehburg-Loccum). Nicht mehr Geschäftsführer: Williams, Lawrence John, Michigan, USA, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Trittel, …
HRB 100524 HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum (Krähenberg 4, 31547 Rehburg-Loccum). Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 100524 HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum (Krähenberg 4, 31547 Rehburg-Loccum). Nicht mehr Geschäftsführer: Trittel, Dieter, Hannover, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Williams, Lawrence John,…
HRB 100524 HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum (Krähenberg 4, 31547 Rehburg-Loccum). Nicht mehr Geschäftsführer: Willetts, David, Rhode Island, USA, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Trittel, Diet…
HRB 100524 HENNIGES Elastomers Ireland GmbH, Rehburg-Loccum (Krähenberg 4, 31547 Rehburg-Loccum). Nicht mehr Geschäftsführer: Stipp, Janice E., Bloomfield Hills, MI/USA, *XX.XX.XXXX; Thursfield, David W., Cheltenham/En…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.