Handelsregister · VR 8117 HB
Chronologischer Auszug
Help Dunya e.V. · Amtsgericht Bremen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Help Dunya e.V. b) Bremen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei bis höchstens sieben Personen, darunter der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Kassenwart und bis zu vier weitere Mitglieder (Beisitzer). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter. Der Geschäftsführer vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich in Bezug auf sämtliche Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. Er ist gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter vertretungsberechtigt. b) Stellvertreter: 1. Ekiz, Necip, *XX.XX.XXXX, Bremen Vorsitzender: 2. Eshghparast Majazi, Morteza, *XX.XX.XXXX, Bremen Kassenwart: 3. Sereflioglu, Bünjamin, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 25.02.2018 | a) 29.03.2018 Niemeyer b) Satzung Bl. 27/38 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 8 (Organe des Vereins, Haftung, Vergütung) und § 12 (Geschäftsführer (besonderer Vertreter gem. § 30 BGB)) beschlossen. | a) 29.06.2020 Adams b) Beschluss Bl. 55 | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2023 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe des Vereins, Haftung, Vergütung), § 12 (Geschäftsführer (besonderer Vertreter gem. § 30 BGB)) und § 17 (Auflösung) beschlossen. | a) 20.09.2024 Scharbert |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.