Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz; Geschäfte im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung werden nicht getätigt;
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Franz Marius Stoffels
Pulheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20. Mai 1992, später geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 18. Juli 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 28800) nach Dormagen beschlossen.
Formwechsel
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24. Juni 1996 ist der am 13. Juni 1996 von der Gesellschaft mit der Firma Helot Heiz- und Austrocknungstechnik GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 8725) geschlossene Unternehmensvertrag (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag) genehmigt worden, aufgrund dessen die Gesellschaft von der "HELOT Heiz- und Austrocknungs-Technik GmbH" beherrscht wird und -unbeschadet der §§ 54 Abs. 2 GmbHG und 294 Abs. 2 AktG (analog)- mit Wirkung vom 30. Juni 1996, 24:00 Uhr, an den Gewinn der Gesellschaft an die "HELOT Heiz- und Austrocknungs-Technik GmbH" abzuführen ist und deren Verluste von dieser zu übernehmen sind. Die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft hat dem Vertrag am 30. Juni 1996 zugestimmt.
Der mit der HELOT Heiz- und Austrocknungstechnik GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 8725) am 13. Juni 1996 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 26. November 2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 26. November 2014 hat der Änderung zugestimmt.
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