Handelsregister · HRB 581116

Registerinformationen

Helmut Vöhringer Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Freiburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Helmut Vöhringer Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Oberteuringen
Geschäftsanschrift
Säntisstraße 50, 88094 Oberteuringen
Kapital
120.000,00 DEM

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 581116
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
01.09.2022
Abrufstand
07.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Geschäftsführung der Firma Helmut Vöhringer GmbH & Co KG mit dem Sitz in Oberteuringen

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Gabriele Etzel

Oberteuringen

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Marlies Vöhringer

Oberteuringen

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Petra Sylvia Keller

Oberteuringen

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 30.11.1995 mit Änderung vom 23.06.2004.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 20.12.1995
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.06.2006.
  • Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 9 / 23

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Säntisstraße Verwaltung UG (haftungsbeschränkt)", Oberteuringen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 710881) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.