Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und dessen Stellvertreter und der Kassenwart und dessen Stellvertreter. Je zwei von ihnen vertreten gemeinsam, und zwar der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und der Kassenwart oder sein Stellvertreter.
Änderungsbeschluss: Blatt 81-83 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 04.05.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.09.2006.
Fall 3
Fall 4
Satzung Blatt 129 ff der Akten
Fall 5
Fall 6
Satzung
Satzung vom 14.01.1988
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) und in § 9 (Verwendung der Finanzmittel) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.